Herzlich willkommen im Goethe-Laboratorium der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für den Besuch der Dauerausstellung gelten für alle Gäste folgende verbindliche Regelungen. Mit dem Betreten des Inspektorhauses des Botanischen Gartens erkennen Sie die Hausordnung an.
EINTRITT
Ihre Tickets sind am Ausgabetag bis zur Schließung gültig. Der letzte Einlass wird 15 Minuten vor der angegebenen Öffnungszeit gewährt. Unser Personal darf Tickets, Ermäßigungsberechtigungen und Genehmigungen prüfen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Personals.
Aufgrund der kleinen Räume beträgt die maximale Teilnehmerzahl bei Führungen 12 Personen. Die Nutzung von Rollstühlen und Rollatoren ist möglich. Für Minderjährige oder zu beaufsichtigende Personen wird keine Aufsichtspflicht oder Haftung übernommen. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Eltern bzw. gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern oder Begleitpersonen. Lehrkräfte sowie Gruppenbetreuerinnen und -betreuer werden gebeten, ihre Gruppen während des Besuchs zu begleiten und zu beaufsichtigen.
AUSSTELLUNGSRÄUME
Die Ausstellung ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Im gesamten Bereich gilt absolutes Rauchverbot. Das Mitbringen von Tieren (mit Ausnahme von Assistenzhunden) ist untersagt. Der Verzehr und die Mitnahme von Speisen und Getränken sind in den Museumsräumen verboten.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher. Vermeiden Sie Lärm sowie lautes Sprechen. Schalten Sie Mobiltelefone, Kameras und sonstige elektronische Geräte lautlos. Telefonieren ist in den Museumsräumen nicht gestattet.
Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf die empfindlichen Exponate. Die Sitzmöglichkeit in den Ausstellungsräumen dürfen benutzt werden. Auf Anfrage können Sie weitere Klapphocker erhalten. Fenster dürfen nur vom Personal geöffnet werden. Durchgänge sowie bezeichnete Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstahlverdacht eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher anzuordnen.
Bei unangemessenem Verhalten behalten wir uns vor, Personen des Hauses zu verweisen und Führungen vorzeitig abzubrechen.
Bei Feueralarm ist das Museumsgebäude von allen Personen zügig zu verlassen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Aufsichtspersonals.
GARDEROBE / SCHLIESSFÄCHER
Für die Verwahrung Ihrer Gegenstände stehen Ihnen kostenfreie Schließfächer zur Verfügung. Sperrige, scharfkantige, gefährliche und nasse Gegenstände sowie Rucksäcke müssen dort verwahrt werden. Das Tragen von Kleidungsstücken über dem Arm ist nicht gestattet. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.
AUFNAHMEN UND PERSÖNLICHKEITSRECHTE
Die angebotenen Führungen und Workshops unterliegen unserem Urheberrecht. Für Bild- und Tonmitschnitte sowie die Vervielfältigungen von Materialien bedarf es einer schriftlichen Genehmigung.
Das Fotografieren und Filmen ist in den Ausstellungsräumen nur ohne Blitzlicht, ohne Stativ sowie Selfie-Stick und ausschließlich für private Zwecke gestattet. Beachten Sie bitte die Hinweise vor Ort. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Exponate. Achten Sie bei der Anfertigung von Bild- und Ton-Aufnahmen auch auf die Persönlichkeitsrechte der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals. Für Dreh- und Fotogenehmigungen für Presse- und kommerzielle Zwecke melden Sie sich bitte vorab per Mail an.
FUNDGEGENSTÄNDE
Bitte denken Sie an Ihre persönlichen Gegenstände. Verlorene oder gefundene Gegenstände können Sie dem Aufsichtspersonal melden. Für verlorene oder beschädigte persönliche Güter übernehmen wir keine Haftung.